Denkmalimmobilien in Mittelfranken
Wertbeständige Denkmalschutzimmobilien als Kapitalanlage kaufen.

Nutzen Sie die Steuervorteile
Eine der attraktivsten Formen der Kapitalanlage für Anleger und Eigennutzer ist eine Investition in Denkmalimmobilien. Profitieren auch SIE von hohen Mieteinnahmen und Steuerersparnissen. Mit dieser inflationsgeschützten Anlagemöglichkeit schlagen Sie gleich „mehrere Fliegen mit einer Klappe“.
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Steuern sparen und Vermögen aufbauen! (Denkmal-AfA § 7h/7i EstG, innerhalb von 12 Jahren, bis zu 40 %iger Vorteil auf den Kaufpreis)
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Inflationsgeschützte Kapitalanlage
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Investieren vor Ort in Mittelfranken
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Überdurchschnittliche Renditen
Wichtig ist hierbei aber, dass Sie sich frühzeitig als Interessent registrieren lassen. Der Erwerb muss bereits vor Beginn der Kernsanierung erfolgen, da ansonsten die Sonder-Abschreibung für SIE verloren geht.
Also nicht zögern! Melden Sie sich bei uns und bekommen Sie zeitnahe Informationen, sobald das nächste Projekt in Ihrer Nähe entsteht.

Aktuelle Immobilienangebote
Sie möchten eine Denkmalimmobilie im Fränkischen Seenland oder in der Metropolregion Nürnberg kaufen? Schauen Sie sich unsere aktuellen Objekte an.
Bereits verkaufte Denkmalimmobilien
Häufige Fragen
Welche Denkmalimmobilien sind aktuell zu kaufen?
Zum Verkauf steht das Wohnensemble am Josefsplatz in Spalt mit mehreren denkmalgeschützten Bestandsgebäuden. In Planung ist das Denkmal Hauptstraße 16 in Spalt mit Brauwerkstatt und Ferienwohnungen. Weitere Objekte sind bereits verkauft.
Kann ich eine Denkmalimmobilie unsaniert kaufen?
Am Josefsplatz in Spalt werden die Bestandsgebäude im unsanierten Zustand angeboten. Die schlüsselfertige Sanierung zum Festpreis aus einer Hand können Sie jeweils zusätzlich erwerben oder einzelne Gewerke anfragen.
Eignet sich eine Denkmalimmobilie auch für Eigennutzer?
Ja, Denkmalimmobilien kommen für Anleger und Eigennutzer infrage. Steuerlich gelten unterschiedliche Regeln: bei Vermietung die Denkmal-AfA nach § 7i EStG (in Sanierungsgebieten auch § 7h EStG), bei Selbstnutzung der Abzug nach § 10f EStG. In beiden Fällen sollte der Kaufvertrag vor Beginn der Sanierung geschlossen werden. Ihre persönliche Steuerwirkung klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.






