Ferienwohnungen im Fränkischen Seenland
Jetzt informieren!

Gönnen Sie sich ein Stück Seenland!
Das Fränkische Seenland ist wie geschaffen für Natur- und Sportbegeisterte. Für Radfahrer, Wanderer und Wasserliebhaber bieten sich hier zahlreiche und vielfältige Möglichkeiten. Hier bietet sich jetzt die Gelegenheit für ein exklusives, malerisches Urlaubsgefühl.


Für jeden das Richtige!
Egal ob Sie nun Ihre Wohnung ausschließlich selbst nutzen, oder auch an andere Personen vermieten möchten!
Oder ob Sie direkt in Seenähe oder doch lieber in
zweiter Reihe Ihr neues Domizil suchen!
Oder ob Ihnen bei einer Ferienwohnung eine 1-Zimmer-Wohnung oder doch lieber eine größere Einheit besser gefällt.
Oder planen Sie die Investition, um zukünftig Ihre Steuern zu optimieren.
Oder sind Sie an hohen staatlichen Zuschüssen interessiert?
Auf alle diese Möglichkeiten können wir bei unseren zukünftigen Projekten eingehen.
Wir schaffen in den nächsten Jahren an unterschiedlichen Standorten rund um die wunderschönen Seen im Fränkischen Seenland kleine Wohlfühloasen.
Häufige Fragen
Welche Ferienwohnung passt zu meinen Wünschen?
Bei unseren Projekten gehen wir auf Ihre Vorstellungen ein: 1-Zimmer-Wohnung oder größere Einheit, Neubau oder Altbau bzw. Denkmal, direkt in Seenähe oder in zweiter Reihe. Nennen Sie uns Ihre Wünsche über das Formular
auf dieser Seite.
Wo entstehen Ferienwohnungen am Brombachsee?
In Ramsberg am Großen Brombachsee entstehen Eigentums- und Ferienwohnungen, knapp 200 Meter vom See entfernt. Weitere Projekte planen wir in den nächsten Jahren an unterschiedlichen Standorten rund um die Seen im
Fränkischen Seenland.
Gibt es für Ferienwohnungen Förderungen oder Steuervorteile?
Das hängt vom Projekt und von der Nutzung ab. Für Ramsberg nennt die Objektbeschreibung KfW-Darlehen. Ob eine Ferienwohnung gefördert wird, richtet sich nach dem jeweiligen Programm und der Art der Nutzung; maßgeblich
sind die Bedingungen bei Antragstellung. Bei Ferienwohnungen im Denkmal kommen steuerliche Vorteile in Betracht – Voraussetzung ist unter anderem, dass der Kaufvertrag vor Beginn der Sanierung geschlossen wird. Welche
Regeln gelten, richtet sich danach, ob Sie vermieten, selbst nutzen oder beides; bei gemischter Nutzung gelten Einschränkungen. Ihre persönliche Steuerwirkung klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
Welche konkreten Vorstellungen haben Sie an Ihre zukünftige Ferienimmobilie?
Wir freuen uns über Ihre Nachricht oder über Ihren Anruf unter 09831 61348-0

